Verbleib der Versorgungsnetze in öffentlicher Hand

Die Anfrage wurde im Wiler Stadtparlament am 6.9.2001 von Livia Bergamin, SP Fraktion, eingereicht.

Die Beantwortung durch den Stadtrat erfolgte am 7.11.2001

 

 

Verbleib der Versorgungsnetze in öffentlicher Hand

Beantwortung der Einfachen Anfrage Bergamin Strotz (SP)

In ihrer Einfachen Anfrage vom 6. September 2001 wünscht Gemeinderätin Bergamin Strotz (SP) eine Stellungnahme des Stadtrates zu einer Aussage der Sankt-Gallischen Regierung in einer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss von Kantonsrat Peter Jans (SP) bezüglich der SAK und ihrer kantonalen Stromnetze. Zudem erkundigt sie sich darüber, ob der Stadtrat bereit ist, eine Denkpause bezüglich Ausgliederung der TBW einzulegen.

Beantwortung

Mit seinem Entscheid vom 6. Juli 2000 hat das Wiler Gemeindeparlament den Stadtrat beauftragt, die Umwandlung der Technischen Betriebe Wil in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft vorzubereiten und dem Parlament die entsprechenden Erlasse vorzulegen. Der Stadtrat hat diesen Auftrag mit aller Sorgfalt ausgeführt und die entsprechenden Arbeiten und Abklärungen jeweils auf die nächstmöglichen Parlamentstermine vorgenommen.

Die Traktandierung der parlamentarischen Geschäfte obliegt grundsätzlich nicht dem Stadtrat, sondern dem Büro des Gemeindeparlamentes. Dieses hat mit sehr deutlichem Mehr die zweite Lesung der Vorlage “Rechtliche Verselbstständigung der Technischen Betriebe Wil” auf den 8. November 2001 fixiert.

Der Stadtrat sieht keine Veranlassung, nur auf Grund von politischer Opportunität einen Parlamentsauftrag auf die lange Bank zu schieben. Ein solches Vorgehen wäre in unserem demokratischen System sehr fraglich, wenn nicht sogar willkürlich. Er beabsichtigt deshalb, das Geschäft nach Abschluss der parlamentarischen Behandlungen im Verlaufe des kommenden Jahres der obligatorischen Volksabstimmung vorzulegen.

Die Anfrage von Kantonsrat Peter Jans (SP) im Grossen Rat und die entsprechende, in einem kleinen Auszug zitierte Antwort der Sankt-Gallischen Regierung bezieht sich auf die Sankt-Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke SAK und ihr überregionales Netz. Bezüglich des Verbleibs der Wiler Versorgungsnetze in öffentlicher Hand sieht der Stadtrat keine Bedenken. Mit der in Wil vorliegenden Regelung bleiben die Netze weiterhin im Eigentum der Öffentlichkeit. Der Stadtrat beabsichtigt, alle Aktien der TBW-AG im Eigentum der Stadt zu behalten. Ohne die Zustimmung des Parlamentes, welche zusätzlich dem fakultativen Referendum unterliegt, könnte die Aktienmehrheit nicht veräussert werden; damit ist die Eigentumssicherung für die öffentliche Hand vollumfänglich gewährleistet.

Die Technischen Betriebe werden in diesem Sinne also nicht privatisiert, sondern rechtlich verselbstständigt. Es wird keinerlei Volksvermögen weggegeben, denn dies wäre auf Grund des Gemeindegesetztes gar nicht zulässig. Die öffentliche Kontrolle der TBW-Werte ist durch den Stadtrat (als direkt von der Bevölkerung gewählte Instanz) weiterhin voll garantiert. Durch eine verschärfte Rechenschaftspflicht werden die Kontrollmöglichkeiten gegenüber den bisherigen sogar wesentlich verbessert.

Das von der Fragestellerin zitierte Beispiel der Abstimmung im Kanton Zürich ist nur bedingt aussagekräftig, denn am gleichen Abstimmungsdatum haben die Stimmberechtigten des Kantons Fribourg anders entschieden und ihre Werke in eine AG umgewandelt. Als bessere Beispiele können eine grosse Anzahl von Gemeinden – auch in der Ostschweiz – herangezogen werden, welche in den letzten Monaten ihre Werkbetriebe in Form von Aktiengesellschaften ausgegliedert haben. Zu nennen sind hier beispielsweise Luzern, Burgdorf, Zofingen, Wohlen, Uster, Kloten, Romanshorn, Wattwil, Kirchberg und viele weitere. Es gibt auch bedeutende Gemeinden, deren Werkbetriebe schon seit rund hundert Jahren in Form von Aktiengesellschaften in vorwiegend privatem Besitz sind (Wasserwerke Zug, EW Rapperswil-Jona etc). Auch in diesen Gemeinden funktioniert die Versorgung nachgewiesenermassen problemlos.

Das aktuelle Unbehagen gegenüber der Rechtsform der Aktiengesellschaft ist auf Grund einiger aktueller Einzelfälle sicherlich nachvollziehbar. Daraus aber ein generelles Ablehnen dieser Rechtsform abzuleiten, ist allerdings unbedacht. Mit dem Festhalten an der bestehenden Situation würde eine Chance verpasst, den Werkbetrieben die nötige unternehmerische Freiheit und Flexibiliät einzuräumen.

Der Stadtrat ist nach wie vor der Auffassung, dass die rechtliche Verselbstständigung der Technischen Betriebe in Form einer AG, welche im Eigentum der Stadt Wil bleibt, die besten Voraussetzungen bietet, dass die TBW die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich bewältigen können.

Stadt Wil

Dr. iur. Bruno Gähwiler, Stadtpräsident
Armin Blöchlinger, Stadtschreiber

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