Integration von Finanzplan, Voranschlag und Rechnung der Technischen Betriebe (TBW) in jene der Stadt Wil

Die Interpellation wurde im Wiler Stadtparlament am 8.1.2004 von Livia Bergamin, SP Fraktion, eingereicht.

Die Beantwortung im Stadtparlament fand am 29.4..2004 statt.

Integration von Finanzplan, Voranschlag und Rechnung der Technischen Betriebe (TBW) in jene der Stadt Wil

Im Namen des Stadtrates beantwortete Stadtpräsident Bruno Gähwiler die Interpellation.

Mit dem parlamentarischen Vorstoss verfolgen die Interpellanten das Ziel, Finanzplan, Voranschlag und Rechnung der Technischen Betriebe Wil in die städtischen Dokumentationen zu integrieren. Gemäss dem Wortlaut des Vorstosses sollen die TBW nicht mehr eigene Hefte herausgeben. Damit wird eine formelle Integration der TBW-Dokumente in die Publikationen Finanzplan, Voranschlag und Rechnung der Stadt angestrebt.

Es gilt zwischen einer formellen und materiellen Integration der genannten TBW-Dokumente in diejenigen der Stadt zu unterscheiden. Im Gegensatz zur formellen Integration, die lediglich ein Zusammenfassen der heute getrennten Publikationen in ein gemeinsames Dokument zum Inhalt hat, bedeutet eine materielle Integration die Einbindung des gesamten Haushaltes der TBW in den Allgemeinen Gemeindehaushalt der Stadt Wil.

Die Technischen Betriebe Wil werden als öffentlich-rechtliches Gemeindeunternehmen ohne Rechtspersönlichkeit geführt. Art. 169 Abs. 2 Gemeindegesetz bestimmt, dass für Gemeindeunternehmen besondere Verwaltungs- und Bestandesrechnungen geführt werden müssen. Eine materielle Integration von Voranschlag und Rechnung in diejenigen des Allgemeinen Gemeindehaushaltes der Stadt Wil ist somit aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung rechtlich nicht möglich.

Der Voranschlag und die Rechnung der TBW wurden bis zum Rechnungsjahr 2001 stets im gleichen Heft veröffentlicht wie der Voranschlag und die Rechnung des Allgemeinen Gemeindehaushaltes.

Mit der Einführung des neuen Energieverrechnungssystems haben die TBW auf Anfang 2002 ein komplettes, selbstständiges Buchhaltungssystem aufgebaut. Dieses hat sich bewährt. Das System ist vom städtischen Rechnungswesen vollständig getrennt.

Die separaten Publikationen der TBW für den Voranschlag mit Finanzplan sowie die Rechnung sind nach Ansicht des Stadtrates und der TBW aufgrund der organisatorischen Verselbstständigung der TBW als Gemeindeunternehmen nicht nur gerechtfertigt, sondern bieten in Bezug auf die Transparenz und Übersichtlichkeit für die Benutzenden auch Vorteile. Im Voranschlag des Gemeindeunternehmens TBW sind die Laufende Rechnung, die Investitionsrechnung, die Kommentare, der Abschreibungsplan sowie der Finanzplan zusammengefasst.

Mit einer formellen Integration von Voranschlag, Rechnung und Finanzplan der TBW in die jeweiligen separaten Publikationen der Stadt würden die einzelnen Drucksachen noch umfangreicher und wären weniger benutzerfreundlich. Entgegen der Ansicht der Interpellanten würde eine Integration nicht zu einer Vereinfachung führen, sondern hätte – wegen der unterschiedlichen Rechnungssysteme und der dadurch notwendigen Layoutarbeiten – einen erhöhten Koordinationsaufwand für die Zusammenstellung der Dokumente zur Folge.

Aus der Reform von Behörden und Verwaltung auf Anfang 2005 einen Handlungsbedarf ableiten zu wollen, ist deshalb nicht richtig.

Zusammenfassend ist der Stadtrat der Auffassung, dass einerseits die materielle Integration nicht zulässig und von den Interpellanten auch nicht angestrebt wird und anderseits die formelle Integration keine Vorteile bringt. Das bestehende System der getrennten Dokumente für TBW und Stadt hat sich bewährt und ist deshalb weiterzuführen.

Die Interpellantin zeigte sich von der Antwort des Stadtrates mässig befriedigt.

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