Postulat: Vergütung und Förderung der Stromeinspeisung

Postulat: Vergütung und Förderung der Stromeinspeisung, Silvia Ammann
Wer in Wil zur Zeit Photovoltaik-Strom selbst erzeugt und ins Netz einspeist, erhält einen Preis von 15 Rp/kWh zurückerstattet, sofern er mehr einspeist als er verbraucht. Dies findet insbesondere bei privaten Erzeugern Anwendung Wenn eine private Person bei Hochtarif den Strom bei den TBW bezieht, werden zur Zeit Kosten von mindestens 20.7 Rp/kWh verrechnet. Da es sich bei so eingekauftem Strom um ein lokales Wiler Oekostrom-Produkt handelt, verrechnet die TBW den Kunden für den so eingekauften Strom den Aufpreis von 4.5 Rp/kWh, was in einem Wert von 25.2 Rp/kWh resultiert. Somit kann die TBW 10.2 Rp an jeder kWh Oekostrom, welche einer ihrer Kunden rückvergütet erhält, verdienen.

Förderung der privaten Stromeinspeisung

Unter diesen Bedingungen ist die Einspeisung von Strom ins Netz nicht attraktiv. Da die Chancen, die nationale kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zu erhalten sehr klein sind, rechnet sich das Einspeisen oft nicht. Die TBW bietet korrekterweise kernkraft-freien Strom als Standardprodukt an. Eine kernkraftfreie Zukunft ist jedoch nur möglich, sofern die dezentrale Stromproduktion aktiv gefördert wird. Diese Förderung erfolgt auf effektive Art und Weise über eine angemessene Vergütung für privat produzierten Strom.


Auf den Informationsseiten der technischen Betriebe sind zur Zeit die Bedingungen und das Vorgehen bei Stromeinspeisung nur schwer zu finden. Auch sind die publizierten Regeln zur Stromeinspeisung auf Photovoltaik-Anlagen beschränkt. Angaben zur Einspeisung durch Wärme-Kraft Koppelung oder durch kleine Windanlagen fehlen. Zudem gibt die publizierte Preisliste die tatsächlichen Stromkosten nur stark verschlüsselt wieder und erwähnt die Einspeisemöglichkeiten nicht.

Der Stadtrat wird eingeladen, dem Parlament Bericht und Antrag zur Förderung der Netzeinspeisung durch private Stromproduzenten zu erstatten. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen
1.  Die Einspeisung von ökologisch produziertem Strom soll aktiv gefördert und angemessen vergütet werden.
2.  Die Einspeisevergütung soll mindestens gleich hoch sein, wie der Preis, welche die TBW den Kunden für ein gleichwertiges Produkt verrechnet.
3.  Die TBW weisen aktiv und sichtbar auf die Möglichkeiten der Stromeinspeisung aller möglichen Quellen hin.
4.  Die Preisübersicht soll für den End-Nutzer kundenfreundlich gestaltet sein und auch Angaben zu den Möglichkeiten der Stromeinspeisung enthalten.

Wil, 7. Juli 2011

Silvia Ammann SP
Erstunterzeichnerin

links zu TBW

 

 

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