Höhe der Umwandlungskosten durch TBW-Verselbstständigung

Die Anfrage wurde im Wiler Stadtparlament am 5.7.2001 von Benno Krüsi, SP Fraktion, eingereicht.

Die Beantwortung durch den Stadtrat erfolgte am 7.11.2001

 

 

Höhe der Umwandlungskosten durch TBW-Verselbstständigung

Beantwortung der Einfachen Anfrage Krüsi (SP): Höhe der Umwandlungskosten durch die rechtliche Verselbständigung der TBW in eine Aktiengesellschaft

In seiner Einfachen Anfrage vom 5. Juli 2001 erkundigt sich Gemeinderat Krüsi (SP) nach der Höhe der Umwandlungskosten durch die rechtliche Verselbständigung der Technischen Betriebe Wil in eine Aktiengesellschaft. Die Kosten sollen in einzelnen Positionen dargelegt werden. Der Fragesteller verweist darauf, dass die Rechnung des Jahres 2000 im Konto 5000.3187 (Dienstleistungen und Honorare) Ausgaben von Fr. 173’489.15 ausweist.

Beantwortung

Mit seinem Entscheid vom 6. Juli 2000 hat das Gemeindeparlament den Stadtrat beauftragt, die Umwandlung der Technischen Betriebe Wil in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft vorzubereiten und dem Parlament die entsprechenden Erlasse vorzulegen. Mit der Genehmigung der entsprechenden Voranschläge hat das Parlament zudem den diesbezüglichen Ausgaben für die Vorbereitung der rechtlichen Verselbständigung der TBW zugestimmt.

Das Parlament hat in der ersten Lesung der TBW-Vorlage einen Antrag von Benno Krüsi (SP) abgelehnt, die Umwandlungskosten auf die zweite Lesung im Detail darzulegen. Trotzdem hat der zuständige Ressortvorsteher die aufgeworfene Frage im Parlament bereits mündlich annäherungsweise beantwortet.

Das durch den Fragesteller angesprochene Konto 5000.3187 (Dienstleistungen und Honorare) umfasst nicht nur die Beratungshonorare für die rechtliche Verselbständigung. Vielmehr werden in diesem Konto die verschiedensten Dienstleistungen verbucht. Der angesprochene Betrag von Fr. 173’489.15 beinhaltet nebst dem Beratermandat der OBT St. Gallen die Kosten weiterer Dienstleistungen wie etwa die Pikettdienstleistungen der Securitas, Honorare der Ableser, Personalberatungen, Energiestudien für die Mittelschule Wil, Kosten für die kommende Zertifizierung der TBW usw.

Die Umwandlungskosten für die rechtliche Verselbständigung der TBW gliedern sich wie folgt:

a) Beratungshonorare: Fr. 105’000.—

– Erstellung der Grundlagendokumente, juristische Abklärungen und Arbeiten für die Werkkommission: Fr. 80’000.—
– Erstellung Unternehmensbewertung gemäss Parlamentsbeschluss aus der ersten Lesung (Antrag Mettler Nick, SP): Fr. 25’000.—

b) Gründungskosten im engeren Sinne: Fr. 170’000.—

– Emissionsabgabe (1 %o des Unternehmenswertes resp. AK): Fr. 150’000.—
– Sacheinlageprüfung durch externe Revisionsstelle: Fr. 10’000.—
– Handelsregistergebüren / amtl. Beurkundung (ab AK von 200’000.-: 0,2 % des AK, Maximalbetrag) Fr. 10’000.—

c) Administrative Umsetzung: Fr. 20’000.—

Anpassung diverser Drucksachen und Beschriftungen

d) Handänderungen: Fr. 145’000.—

– Handänderungskosten (1 % des Verkehrswertes): Fr. 120’000.—
– Handänderungsgebühren (0,4 % des Verkehrswertes, Maximalbetrag): Fr. 25’000.—

Die Beratungshonorare sind bereits ausgegeben worden. Die Kosten für die administrative Umsetzung sind tief gehalten, da als Vorausmassnahme in letzter Zeit keine neuen Drucksachen mehr an Lager beschafft wurden.

Bezüglich der Handänderungen ist zu präzisieren, dass nach Art. 244 des Steuergesetzes des Kantons St. Gallen die Handänderungen von Grundstücken, die unmittelbar öffentlichen Zwecken dienen, von der Steuerpflicht befreit sind. Diese Bestimmung kann nach Ansicht des Grundbuchamtes für die Grundstücke der TBW nicht angewendet werden. Trotzdem können die Handänderungen nicht als eigentliche Ausgabe für die Stadt Wil angesehen werden. Vielmehr wird dieses Geld von der einen Kasse der Stadt (Konto Technische Betriebe) in eine andere Kasse (Steuereinnahmen) transferiert. Aus Sicht der Stadt ergibt dies sogar einen willkommenen zusätzlichen Ertrag an Handänderungssteuern und -gebühren.

Das Mandat für die Unternehmensbewertung, welche das Parlament auf Grund eines Antrages von Gemeinderätin Marianne Mettler Nick (SP) für die zweite Lesung in Auftrag gegeben hat, wurde mittels einer Submission im Einladungsverfahren unter 5 Unternehmensberatungsfirmen vergeben. Die entsprechenden Kosten waren im Budget nicht vorgesehen und aus Sicht des Stadtrates nicht zwingend nötig.

Nicht erfasst in der obigen Auflistung sind die Ausgaben für die Beratungen in der Werkkommission und im Gemeindeparlament (Sitzungsgelder, Administratives etc.). Diese Kosten werden der Stadt von der TBW jährlich durch einen pauschalen Verwaltungskostenbeitrag abgegolten.

Die Umwandlungskosten betragen insgesamt rund 1 % des Jahresumsatzes der TBW. Die noch bevorstehenden Ausgaben sind bereits finanziert durch vorsorgliche Reservebildung in der TBW-Rechnung.

Stadt Wil

Dr. iur. Bruno Gähwiler, Stadtpräsident
Armin Blöchlinger, Stadtschreiber

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed