Auswärtige Bäder sind keine Alternative – ein Hallenbad für Will

Die Motion wurde im Wiler Stadtparlament am 5.12.2002 von Monika Paminger, SP Fraktion, eingereicht.

Die Beratung im Stadtparlament fand am 5.6.2003 statt.

 

In Vertretung der Ende 2002 aus dem Parlament zurückgetretenen Motionärin gab Marianne Mettler Nick, SP, ergänzende Erklärungen zum parlamentarischen Vorstoss. Stadtrat Werner Oertle begründete den Antrag des Stadtrates auf Umwandlung der Motion in ein Postulat und Erheblicherklärung

Das Parlament hat am 29. April 1997 mit Genehmigung des Geschäftsberichtes die Motion Locher, AP, betreffend Mehrzweckgebäude inkl. Hallenbad, Rheumabäder mit Therapiemöglichkeiten und eventueller Tiefgarage (eingereicht am 5. Oktober 1989; am 1. März 1990 in ein Postulat umgewandelt und erheblich erklärt) abgeschrieben. Die Abschreibung wurde unter anderem auch mit der finanzpolitischen Situation begründet. Die Vorfinanzierung von 1 Mio. Franken für ein Hallenbad wurde per Ende 2000 gänzlich aufgelöst.

Die Motion Paminger Müller, SP, beinhaltet den verbindlichen Auftrag, ein Projekt mit Kostenvoranschlag für ein Hallenbad zu erstellen und im Rahmen einer Vorlage dem Parlament zu unterbreiten. Ein Hallenbad verursacht hohe Investitions- und Betriebskosten, die heute noch nicht bekannt sind, weil sie von der Grösse und dem Standard abhängig sind. Unbestritten stellt ein Hallenbad eine Bereicherung des Freizeitangebotes für Stadt und Region Wil dar. Neben finanzpolitischen Fragen sind aber auch regionalpolitische Überlegungen zu berücksichtigen, da in den Gemeinden Sirnach, Bütschwil und Oberuzwil bereits Hallenbäder in Betrieb sind, wobei aufgrund der Grösse und Attraktivität die WilerInnen schwergewichtig das Hallenbad in Bütschwil besuchen. Der Bau eines Hallenbades in Wil ist eine Grundsatzfrage, die in einem frühen Stadium breit diskutiert werden soll. Zum heutigen Zeitpunkt fehlen jedoch die notwendigen Entscheidungsgrundlagen. Deshalb soll die Motion in ein Postulat umgewandelt werden. Damit wird der Stadtrat beauftragt, den Bau eines Hallenbades zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.

Das Ressort Bau, Umwelt und Verkehr (BUV) wurde vom Stadtrat anfangs September 2002 beauftragt, eine Parlamentsvorlage betreffend Projektierungskredit für die Gesamtsanierung der Spiel- und Sportanlagen Bergholz auszuarbeiten. Das Ressort BUV erarbeitet derzeit unter Einbezug der Sportvereine ein Gesamtkonzept für die Sportanlage Bergholz (Schwimmbad, Eishalle und Fussballstadion) mit dem Ziel, dieses in Etappen zu realisieren. Im Rahmen der Planung zur Erarbeitung des Gesamtkonzeptes ist es sinnvoll, die Möglichkeit eines Hallenbades und dessen finanziellen Auswirkungen jetzt ebenfalls zu prüfen.

Auf der Basis dieses Gesamtkonzeptes ist beabsichtigt, in einer ersten Phase einen Projektierungskredit für eine erste Etappe auszuarbeiten und diesen dem Parlament zu beantragen. Das Planungsergebnis “Hallenbad in der Sportanlage Bergholz” soll in den Bericht und Antrag des Stadtrates zum Projektierungskredit für die erste Bauetappe einfliessen.

Das Parlament stimmte der Umwandlung der Motion in ein Postulat grossmehrheitlich zu und erklärte dieses mehrheitlich erheblich.

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