Bauen für Behinderte

Behinderten gerechtes BauenKatja Hegelbach hat namens der SP-Parlamentsfraktion eine Interpellation zum Thema «Behindertengerechtes Bauen – Zusammenarbeit mit der Bauberatung Procap» eingereicht. In diesem Vorstoss wird auf die offiziellen Beratungsstellen aufmerksam gemacht, welche Behinderten, aber auch Behörden und Planern zur Verfügung stehen.

Erschienen im Tagblatt vom 9. Juni 2008 ram

Wortlaut der Interpellation


Im Kanton St. Gallen ist die Institution Procap mit Sitz in der Kantonshauptstadt für diese Bauberatungen zuständig. Ihre Dienstleistungen können für private Bauvorhaben zu bescheidenen Kosten beansprucht werden, für gemeindeeigene Bauprojekte ist die Beratung durch Procap kostenlos. Für eine Überprüfung empfehlen sich unter anderem Mehrfamilienhäuser ab sechs Wohneinheiten, öffentlich zugängliche Bauten wie Einkaufsläden, Bürogebäude usw. sowie Firmengebäude ab 50 Arbeitsplätzen. In diesem Zusammenhang will die SP vom Stadtrat wissen, ob zwischen der Stadt und der Bauberatung eine verbindliche Regelung betreffend Zusammenarbeit besteht und wie diese gehandhabt wird. Gegebenenfalls soll dargelegt werden, wie für zukünftige Bauvorhaben ein standardisiertes Vorgehen eingeführt werden kann.

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