Nein zum Rentenabbau!

Nein zum Rentenklau

SP unterstützt Referendum gegen den Rentenabbau

Die Geschäftsleitung der SP Schweiz hat heute beschlossen, das Referendum gegen die Senkung des Umwandlungssatzes bei der zweiten Säule zu unterstützen. Die Gesetzes-Revision läuft erneut auf einen drastischen Rentenabbau hinaus. Dies ist auch darum stossend, weil die Versicherungen und Pensionskassen in den letzten Monaten bereits hohe Summen an Vorsorgevermögen mit riskanten Anlagestrategien vernichtet haben.

 Unterschrieftenbögen hier zu downloaden.

 

1. NEIN zu 10 Prozent Rentenkürzung

Rentenabbau ohne Ende: Zum zweiten Mal innert kürzester Zeit will das Parlament die Renten bei der 2. Säule kürzen. Bis 2015 würden sie um mehr als 10 Prozent sinken. Geld, das den aktiven und pensionierten Versicherten im Rentenalter fehlen wird. Die SP engagiert sich für sichere Renten. Und bekämpft den Rentenabbau mit dem Referendum.

2. NEIN zum Rentenklau der Lebensversicherungen!

Treibende Kraft hinter dem Rentenabbau sind die Versicherungsgesellschaften. Sie haben fette Gewinne mit der Altersvorsorge erzielt und wollen nun noch mehr Geld von den Versicherten. Sie argumentieren mit der Finanzkrise und den teifen Zinsen. Doch sobald die Zinsen ansteigen, fliesst der Gewinn den Aktionären zu. Die Versicherten gehen dann wieder leer aus. Die Manager werden mit Millionenboni fürstlich entlöhnt. Dagegen wehren wir uns. Wir verlangen echte Transparenz und eine faire Gewinnverteilung, wenn es an der Börse wieder besser läuft.

3. Erst Rentenabbau, dann schädliche Sanierungsübungen stoppen

Nach dem Abbau-Stopp braucht es ein Sanierungsmoratorium: Mindestens 12 Monate lang sollen die gesetzlichen Vorgaben ausser Kraft gesetzt und damit Beitragserhöhungen für Arbeitnehmende und Arbeitgebende verhindert werden. Die Kaufkraft muss erhalten bleiben, Lohnnebenkosten nicht weiter steigen. Wenn sich die Börsenwerte in dieser Zeit erholen, erübrigen sich volkswirtschaftlich schädliche Beitragserhöhungen. Sollten später dennoch Anpassungen bei den BVG-Renten notwendig sein, dann nur mit gleichzeitiger Erhöhung der AHV und bei gerechter Verteilung der anfallenden Gewinne.

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