Vernehmlassung zum überarbeiteten Reglement über die Benutzung von Schul- und Sportanlagen
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Datum vom 15. Mai 2018 wurden die IG Wiler Sportvereine, die IG Wiler Kultur, sowie die Quartiervereine der Stadt Wil zur Vernehmlassung zum überarbeiteten Reglement über die Benutzung von Schul- und Sportanlagen eingeladen. Sie hatten Zeit bis 31. Mai, um eine schriftliche Stellungnahme einzureichen.
Die politischen Parteien wurden nicht zur Vernehmlassung eingeladen – dies ist für uns absolut unverständlich, da dieses Reglement und vor allem seine praktische Umsetzung täglich für Ärger sorgen und auch zu diversen politischen Vorstössen im Parlament führten.
Nichtdestotrotz werden wir nun eine Stellungnahme einreichen. Da wir die Unterlagen nicht vom Departement, sondern auf indirektem Weg und verzögert erst gegen Ende Mai bekamen, reichte es nicht für den 31. Mai. Auf Umwegen erfuhren wir aber, dass man eine zeitliche Verlängerung bis 11. Juni in Anspruch nehmen kann. Auch diese Information wurde nicht offen kommuniziert. Mangelnde Transparenz lässt das Vertrauen auf eine Besserung in dieser Sachlage schon wieder bedenklich sinken. Und weckt stattdessen den Verdacht, dass der Stadtrat diese Vernehmlassung als eine Pseudo-Übung einstuft.
Grundsätzlich möchten wir festhalten, dass die Schul- und Sportanlagen ein öffentliches Gut sind. Es muss Ziel sein, dass möglichst viele Bewohnerinnen und Bewohner diese Infrastruktur sinnvoll nutzen können. Und es darf nicht sein, dass der Zugang bürokratisch erschwert bis verunmöglicht wird. Es kann nicht sein, dass städtische Vereine händeringend bei der Kantonsschule, bei den Kirchgemeinden um Unterschlupf beten müssen und gleichzeitig unsere städtischen Anlagen einen komatösen Dornröschenschlaf halten.
Im Grundsatz plädieren wir dafür, dass die öffentlichen Räume der Stadt Wil den Vereinen und der Bevölkerung kostenlos zur Verfügung stehen. Damit wird das ehrenamtliche Vereinsleben unterstützt und gefördert, das macht die Stadt lebendig. Zudem werden Personalressourcen beim Departement BUV eingespart, da die mühsame Abrechnerei wegfällt. Selbstverständlich sollen bei definierten Ausnahmefällen, bei kommerziellen Nutzungen, bei grösseren und/oder privaten Anlässen eine Gebühr verlangt werden, die kostendeckend ist. Dies muss klar vertraglich geregelt werden. Das Prinzip sollte also umgekehrt werden: „Prinzipiell kostenlos und in Ausnahmefällen kostenpflichtig“ und nicht wie vorgesehen „prinzipiell kostenpflichtig und in Ausnahmefällen kostenlos“.
Generell ist das Reglement zu ausführlich, niemand hat Lust und Zeit 16 Seiten durchzulesen. Hier sollte mit gesundem Menschenverstand die Sache einfacher geregelt werden.
Zu Art. 6
Die angesetzten Fristen sind zu lang. Eine Einreichung spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Belegungstermin ist zu frühzeitig, diese Frist soll man auf maximal drei Wochen verkürzen. Bei Bewilligungsgesuchen, die keinerlei Auflagen nach sich ziehen, immer noch eine Frist von mind. 16 Wochentagen (also wiederum mehr als drei Wochen!) zu verlangen, ist eine Zumutung und zeugt von wenig Dienstleistungsbewusstsein. Wir beantragen eine Frist von maximal 8 Tagen vor dem Anlass.
Zu Art. 8
Bei wiederkehrenden Belegungen wird bei übergeordnetem Interesse die Bewilligung unterbrochen.
Absatz 2: Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung einer Ersatzanlage.
Hier erwarten wir, dass eine Verwaltung mit Dienstleistungscharakter sich wenigstens bemüht, eine Alternative zu suchen und anzubieten.
Zu Art. 22
Dass die Schulanlagen während den Wochenenden und während den Schulferien (notabene 12 Wochen im Jahr) geschlossen sind, hat sich als viel zu restriktiv erwiesen und hat grossen Unmut erzeugt. Zahlreiche Vereine sind darauf angewiesen, auch an Wochenenden und in den Ferien die Räume nutzen zu können. Wir erwarten, dass hier endlich eine Änderung erfolgt.
Zudem muss für einige Vereine, die ihr Material in den städtischen Räumen eingelagert haben, immer Zugang gewährt werden. Dass sie wegen dem Schliesssystem vor verschlossenen Türen stehen, Proben und Aufführungen behindert werden, weil das Material nicht zugänglich ist, ist nur ärgerlich.
Schul- und Sportanlagen müssen möglichst oft genutzt werden können, d.h. es darf nur minimale Einschränkung während den Ferien und Wochenenden geben.
Zu Anhang 1
Dass bei den Schulanlagen nur die Aula, falls vorhanden, t.w. die Schulküchen oder Disponibelräume genutzt werden können, ist sehr einschränkend. Schulzimmer sind in keinem Fall zur Nutzung zugelassen.
Das hat zur Folge, dass z.B. Deutschkurse für Flüchtlinge in kirchliche Räume ausweichen müssen, ebenso Quartiertreffs wie im Westquartier. Es ist den Glaubensgemeinschaften (katholisch, reformiert, islamisch, freie evangelische) hoch anzurechnen, dass sie ihre Türen dafür öffnen. Trotzdem ist das nicht der Sinn der Sache. Zuallererst sollte die Stadt die Türen für solche Anlässe öffnen. Schulzimmer – insbesondere solche, die durch mehrere Lehrpersonen und Klassen genutzt werden – sind für solche Anlässe sehr gut geeignet und müssen nutzbar sein.
Es sollten aber prinzipiell alle Räume in Schulanlagen und zwar möglichst oft zur Verfügung stehen. D.h. bei Nutzung von Schulzimmern muss die entsprechende Lehrperson vorher informiert werden, damit “persönliches” weggeräumt werden kann. Aber es ist ganz klar – die Schulzimmer gehören weder der Lehrperson noch den SchülerInnen, sondern der Stadt Wil.
Das Reglement bzw. deren Umsetzung darf aber nicht zu Lasten der Hausdienste stattfinden. Die breitere und längerdauernde Öffnung von Schul- und Sportanlangen braucht für den Hausdienst eine separate Entschädigung oder zusätzliche Stellenprozente. Es kann nicht über die bestehende Pauschalentschädigung abgewickelt werden.
Generell wünschen wir uns in dieser Angelegenheit mehr gesunden Menschenverstand, mehr Entgegenkommen, mehr Dienstleistungsgedanken, mehr Wertschätzung gegenüber der ehrenamtlichen Arbeit der Vereine. Und weniger Reglement, weniger Bürokratie und weniger Ärger und Kosten für die Vereine.
Wir danken Ihnen bestens für die Kenntnisnahme und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Marianne Mettler
SP Wil “