Wiler Jugendparlament

Vernehmlassung zum Reglement über das Jugendparlament

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Datum vom 17. August  2018 (Zustellung am 24. August) wurde die Sozialdemokratische Partei Wil zurVernehmlassung zum Reglement über das Jugendparlament eingeladen. Die ursprüngliche Frist war bis 21. September 2018 angesetzt. Sie wurde dann verlängert bis 31.Oktober 2018, was wir sehr begrüssen. Für eine seriöse Vernehmlassung in einerPartei braucht es Zeit. Zudem wäre es einfacher, wenn die Unterlagen gleichzeitig mit der Einladung auch elektronisch zur Verfügung gestellt würden.

Sehr gerne nehmen wir aber an dieser wichtigen Vernehmlassung teil und danken für die Gelegenheit.

In der Beratung der neuen Gemeindeordnung im Parlament und in der anschliessenden Volksabstimmung waren der SP die Partizipation und die Mitsprachemöglichkeit der gesamten Wiler Bevölkerung ein Hauptanliegen. Für uns ist die Schaffung eines Jugendparlamentes ein sehr wichtiger Bestandteil und wir begrüssen daher, dass jetzt ein Reglementsentwurf vorliegt.

Damit ein Jugendparlament funktioniert, müssen aus unserer Sicht vier Punkte beachtet werden:

  1. Die Jugendlichen müssen informiert sein über das Parlament.
  2. Die Teilnahme muss niederschwellig und attraktiv sein.
  3. Sie müssen ausreichend Kompetenzen haben.
  4. Es muss ein finanzieller Spielraum vorhanden sein.

Elementar wichtig ist es, dass die Jugendlichen informiert sind, dass es ein Jugendparlament gibt und weshalb sie sich beteiligen sollen. Diese Information muss vor allem in der Schule erfolgen, da hier alle Kinder erreichbar sind. Das Jugendparlament soll die logische Fortsetzung der Schülerparlamente sein.

Aber auch auf der Webseite der Stadt Wil sollten die Informationen zum Jugendparlament sofort ins Auge springen. Das muss besser werden, denn z.B. die Informationen zum Partizipationsvorstoss sind auf der Webseite der Stadt Wil praktisch nicht zu finden, insbesondere ist der Partizipationsvorstoss unter „Volksrechte“ nicht aufgeführt.

Wiler Jugendliche (ausser vielleicht Kinder von politisch sehr aktiven Eltern) wissen nicht, dass sie einen Vorstoss einreichen können – und wenn man ihnen die Unterlagen zugänglich macht, sind sie zu wenig verständlich.

Hier muss noch viel Arbeit geleistet werden mit verständlichen Anleitungen, Vorlagen, Informationen.

Jugendliche informieren sich zunehmend über die sozialen Medien: Das Wiler Jugendparlament muss deshalb auch auf Instagram, Facebook, etc. präsent sein.

Im Kinderparlament der Primarschulen wie auch im Schülerrat in den Oberstufen soll über das Jugendparlament informiert werden und die Schülerinnen und Schüler für eine Teilnahme interessiert und motiviert werden.

Zu den einzelnen Artikeln:

Art. 2

als zusätzliches Ziel ist zu nennen: „das politische Interesse soll gesteigert und die Partizipation erhöht werden“.

Die Bezeichnung „Jugendparlament“ finden wir adäquater als „Jugendrat“, insbesondere, weil der Begriff schon vertraut ist durch das Wiler Parlament, aber auch weil er der offiziellere Begriff ist.

Art 3

Das Jugendparlament kann von der Jugendarbeit begleitet werden.

Dieser „kann“-Artikel reicht aus unserer Sicht nicht aus. Da sich die Zusammensetzung rein altersbedingt in einem Jugendparlament schnell ändert, braucht es Personen, die die Kontinuität sichern. Das kann nur die Jugendarbeit Wil – in neutraler Weise – gewährleisten. Aber auch in der Information und Begleitung, Beratung hat die Jugendarbeit eine wichtige Aufgabe, ohne die das Jugendparlament nicht funktioniert.

Art 4

Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche aller Nationen mit Wohnsitz in der Stadt Wil.

Diesen Artikel begrüssen wir ausdrücklich und finden es selbstverständlich.

Im Jugendparlament können Jugendliche vom 13. bis 21. Altersjahr mitmachen.

Diese Alterslimite erscheint uns ebenfalls zielführend.

Allerdings besteht für uns einWiderspruch zum Partizipationsvorstoss. Diesen können gemäss Reglement Art. 2 Absatz 1 Die Berechtigung, einen Vorstoss beim Stadtparlament einzureichen haben: a) Jugendliche, die das 13., nicht jedoch das 18. Altersjahr vollendet haben und in der Stadt wohnhaft sind. Wir plädieren dafür, die obere Limite beim Partizipationsvorstoss der Alterslimite des Jugendparlamentes anzupassen, also ebenfalls bis zum 21. Altersjahr.  Es wäre unverständlich, wenn nicht alle Mitglieder des Jugendparlamentes berechtigt wären, einen Vorstoss zu unterschreiben.

Um Mitglied des Jugendparlamentes zu werden, ist eine Anmeld ungnotwendig.

Eine gewisse Durchmischung des Parlamentes sei zu fördern, z.B. eine Vertretung aus jeder Oberstufe, der Kantonsschule, aus Lehrbetrieben, ein einigermassen ausgewogenes Geschlechterverhältnis, eine ungefähre Abbildung der Nationen. Diese Durchmischung ist aber nicht mit Quoten, sondern mit Motivation der untervertretenen Gruppen zu erreichen.

Art 5

…….organisiert sich das Jugendparlament selbst.

Evt. braucht es auch hier die Unterstützung der Jugendarbeit, vor allem initial. Jugendliche wollen etwas bewegen und nicht stundenlang an Geschäftsordnungen arbeiten. Gewisse Strukturen und Vorgaben sind hilfreich, um die eigentliche politische Arbeit zu ermöglichen.

Art 7

Das Plenum ist das oberste Organ des Jugendparlamentes. Es umfasst mindestens 10 Jugendliche.

Die relativ tiefe Mindestanzahl begrüssen wir. Dass es keine Obergrenze gibt, begrüssen wir ebenfalls, es ist allenfalls ein organisatorisches Problem, aber es sollten keine interessierten Jugendlichen abgewiesen werden müssen.

Die Sitzungen sind öffentlich.

Die Präsenz auf sozialen Medien ist ebenfalls unabdingbar, ein Livestream z.B. auf Instagram würde das Interesse der Jugendlichen erhöhen.

Art 11

Das Jugendparlament kann politische Vorstösse beim Stadtparlament einreichen.

Wenn der Vorstoss aus dem Jugendparlament kommt, sollte das Präsidium, bzw. der Stadtrat unbedingt darauf eintreten und das Anliegen ernsthaft prüfen, bzw. in einer Kommission beraten.

Art 12

Dem Jugendparlament steht ein jährlicher Beitrag von Fr. 5‘000 zur Verfügung.

Fr 5‘000 ohne spezielle Auslagen ist in Ordnung. Aber es sollte auch die Möglichkeit vorhanden sein, zur Umsetzungvon konkreten Projekten ein zusätzliches Budget bei dem Stadtrat zu beantragen.

Spesen können separat verrechnet werden.

Die städtische Infrastruktur wird dem Jugendparlament kostenlos zur Verfügung gestellt.

Art XX zusätzlich

Das Wiler Jugendparlament ist Mitglied im Dachverband Schweizer Jugendparlamente DSJ. Der Mitgliederbeitrag wird durch die Stadt Wil getragen.

Wir begrüssen ausdrücklich die Möglichkeit zur Schaffung eines Jugendparlamentes. Wir danken Ihnen bestens fürdie Kenntnisnahme der Vernehmlassung und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Für die SP Wil: Marianne Mettler

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